Sozialdienst
Die Bereich Sozialdienst ist im Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu für das Leistungsfeld Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe verantwortlich. Dies bedeutet, dass betroffene Personen oder ihre Familienangehörigen, sowie Asylsuchende die Unterstützung in Anspruch nehmen können.
Voraussetzung ist, dass die Personen in einer der Sozialregion Thal- Gäu angegliederten Gemeinde ihren Wohnsitz hat.
Sozialhilfe sichert die Existenz der bedürftigen Person. Ziel ist es, dass die Personen mit Beratung und Unterstützung ihre wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit erlangen. Es gilt zu beachten, dass volljährige Kinder, welche im gleichen Haushalt wie die Eltern leben, einen eigenen Sozialhilfeantrag stellen müssen.
Die Grundlage für die Regel-, Flüchtlings- und Asylsozialhilfe des Sozialdiensts des Zweckverband Sozialregion Thal- Gäu bildet das Sozialhilfehandbuch des Kantons Solothurns ab.
Dazu zählen weiterhin die Richtlinien der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), das Sozialgesetz des Kantons Solothurns wie interne Richtlinien.
Unter dem Sozialhilferechner können sie sich unverbindlich über die Höhe der Sozialhilfe informieren ohne mit dem Sozialdienst in Kontakt zu treten.
Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, bieten wir Ihnen folgende Anmeldemöglichkeiten:
Anmeldung persönlich
Sie haben die Möglichkeit, den «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» sowie die «Orientierung über Rechte und Pflichten» während unseren Anmeldezeiten persönlich zu stellen. Dies ist jeweils am Montag & Donnerstag von 14:00 bis 15:30 Uhr an der Werkhofstrasse 6 in Oensingen möglich.
Bitte bringen Sie die ID, den Pass oder die Aufenthaltsbewilligung* mit.
Anmeldung zum Herunterladen
Sie können den «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» sowie die «Orientierung über Rechte und Pflichten» als PDF herunterladen.
Bitte stellen Sie uns direkt nach dem Herunterladen einen Scan der ID, des Passes oder der Aufenthaltsbewilligung* inkl. Angaben Ihrer Wohnadresse an
Anmeldung per Post
Senden Sie uns einen Scan Ihrer ID, des Passes oder Ihrer Aufenthaltsbewilligung* an
Nach Eingang der Mail stellen wir Ihnen den «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» sowie die «Orientierung über Rechte und Pflichten» per Post zu.
Bitte beachten Sie
Bitte beachten Sie, dass der «Antrag auf wirtschaftliche Sozialhilfe» und die «Orientierung über Rechte und Pflichten» in jedem Fall ausgefüllt, visiert und im Original eingereicht werden müssen.
*Die Ausweise sind von allen im gleichen Haushalt lebenden Personen (z. B. Ehepartner/-in, minderjährigen Kindern) vorzulegen sowie einzureichen.