Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Sozialregion angegliederten Gemeinden können die Dienstleistungen des Zweckverbandes Sozialregion Thal-Gäu kostenlos in Anspruch nehmen. Es werden Einzelpersonen, Paare und Familien der angeschlossenen Einwohnergemeinden, unabhängig der Nationalität, des Geschlechts und der Religion beraten.
Was macht die Sozialhilfe des Zweckverbandes?
Betroffene Personen oder ihre Familienangehörige, welche in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten, können die Hilfe des Zweckverbandes Sozialregion Thal-Gäu in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen in einer der Sozialregion angegeliderten Gemeinde Wohnsitz hat.
Ausländer benötigen B- oder C-Ausweis.
Wie hilft die Sozialhilfe des Zweckverbandes?
Ziel der Dienstleistungen ist es, der Weg zur persönlichen und finanziellen Selbstständigkeit aufzuzeigen und sie dabei zu unterstützen. Wenn sich die wirtschaftliche Situation nicht innert nützlicher Frist verbessern lässt, unterstützt die Sozialregion die Hilfesuchenden finanziell nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, den internen Richtlinien und des Sozialgesetzes des Kanton Solothurn. Die Sozialhilfe berät Hilfesuchende auch in persönlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen und erteilt Informationen oder vermittelt Hilfsangehote anderer sozialer Fachstellen.
Vormundschaftswesen
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlicher und /oder wirtschaftlicher Hilfe bedürfen. Die Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige Behinderung, psychische und körperliche Krankheit usw. Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit steht jedoch immer im Vordergrund. Alle vormundschaftlichen Massnahmen sind im Zivilgesetzbuch in den Art. 307 bis 455 aufgeführt. Einer hilfsbedürftigen Person wird nach gegenseitiger Absprache eine Betreuungsperson mit konkreter Aufgabenstellung zugewiesen.
Die Abteilung Vormundschaft des Zweckverbandes Sozialregion Thal-Gäu führt folgende Aufgaben aus:
* Gefährdungsmeldungen bei Personen jeden Alters
* Führt vormundschaftliche Massnahmen für Personen jeden Alters
* ist zuständig für Vaterschaftsregelungen, Verträge zum Unterhalt und zur gemeinsamen Sorge bei unehelichen Kindern.
Mütter-Väterberatung
Die Mütter-Väterberatung ist eine Dienstleistung im sozial-und präventivmedizinischen Bereich und wird in der Schweiz flächendeckend angeboten. Träger ist der Zweckverband für soziale Dienstleistungen der Amtei Thal-Gäu, der nebst der Mütter-Väterberatung, auch die sozialen Beratungen abdeckt. Präsidiert wird der Verein Mütter-Väterberatung vom Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu.
Wir beraten und unterstützen junge Eltern in ihrer neuen Aufgabe.
Wir beobachten und beurteilen mit den Eltern die Entwicklung des Kindes.
Wir unterstützen die Eltern in der Pflege ihres Neugeborenen.
Wir sind Fachfrauen für die individuell richtig angepasste Ernährung des Kindes.
Weitere Infos hier:
mueter-vaeterberatung.pdf [141 KB]
